Folgeauftrag: Antrag für Zuschuss zur 24-Stunden-Pflege

Alltagsgschicht Antrag Zuschuss 24StundenPflege

Frau Preininger berichtet…

Es hat nicht lange gedauert, und wir bekamen wieder einen Anruf von der gleichen Dame, die uns schon in der letzten Alltagsg’schicht beauftragt hat. Sie erzählte uns, dass sie erkannt hat, nun doch täglich Hilfe zu benötigen. Sie müsse dieser Wahrheit ins Auge schauen und handeln. Also wolle sie eine 24-Stunden-Pflegerin beauftragen und habe gehört, dass es da finanzielle Unterstützung gebe.

Ein klarer Fall für uns. Wir haben die Klientin gleich darüber informiert, dass es einen Zuschuss vom Sozialministeriumservice gebe und wir auch hier einen diesbezüglichen Antrag für Sie stellen könnten. Gesagt, getan. Schon vorab haben wir in unserem Büro den Antrag ausgefüllt und sind dann zu unserer Klientin gefahren. Es fehlte nur noch ihre Unterschrift auf dem Antrag. Sie war sehr erleichtert, dass sie nicht einmal das Haus verlassen musste und alles für sie geregelt wird.

In weiterer Folge haben wir den Antrag persönlich beim Sozialministeriumservice abgegeben. Dann hieß es warten wir auf den positiven Bescheid für die Zuerkennung des Zuschusses für die 24-Stunden-Pflege.

Kurze Zeit später ist der Bescheid bei unserer Klientin eingelangt. Somit hat unsere Klientin wieder eine positive Erfahrung mit dem SeniorenNetz gemacht!

Veröffentlicht am: 25. Mrz. 2019

Ein Kommentar zu “Folgeauftrag: Antrag für Zuschuss zur 24-Stunden-Pflege”

  1. Peter Maier sagt:

    Hut ab vor Ihrer Arbeit, das wissen doch die meisten Angehörigen nicht, wie hier vorgegangen werden soll!

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