„Dazuverdienen“ in der Pension

Man ist also in Pension und hat nun plötzlich ungewohnt viel Zeit. Einigen fällt es leicht, diese „Lücke“ schnell mit Hobbys und Aktivitäten innerhalb der Familie zu füllen. Andere fühlen sich aber fit und möchten gerne noch etwas dazuverdienen. Doch worauf ist da zu achten?

Prinzipiell hat jeder Zuverdienst Konsequenzen für sowohl die Steuer als auch für die Sozialversicherung. Ob mit Einbußen zu rechnen ist, hängt von der Art Ihrer Pension ab!

Das gilt für die Steuer:

Grundsätzlich hängt die Steuerberechnung immer vom Jahresgesamteinkommen ab. Das heißt, alle Gehälter (ohne Sonderzahlungen) und die Pension werden addiert. Davon werden dann die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Übersteigt dieser Betrag nun € 12.000 im Jahr, müssen Sie mit einer Steuernachforderung rechnen.

Wenn Sie eine „Frühpension“ beziehen, dürfen Sie nur geringfügig (für 2016: € 415,72/Monat) dazuverdienen, sonst verlieren Sie die Pension!

Wenn Sie vor dem Alter von 60 (Frauen) bzw. 65 (Männer) eine Pension aus gesundheitlichen Gründen beziehen und nun eine neue Arbeit beginnnen möchten, erwarten Sie bei einem GESAMT-Einkommen über € 1.167,91 brutto Abzüge! Je nach Einkommen sind das 30-50% vom Anteil, der über € 1.167,91 liegt!

Das gilt für die Sozialversicherung:

Es fällt keine Nachforderung an, wenn Sie UNTER der Geringfügigkeitsgrenze (für 2016: € 415,72/Monat) dazuverdienen.

Liegt Ihr monatliches Gehalt ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze, wird der Sozialversicherungsbeitrag bereits laufend abgezogen.

Das ist neu (März 2016):

Der Zuverdienst in der Pension wird unattraktiver: Wenn der Zuverdienst über der Höhe der Ausgleichszulage liegt, sinkt der Pensionsanspruch um die Hälfte der Differenz zwischen Ausgleichszulage und Einkommen. Diese Einschränkung gilt vorerst für Frauen bis 63 und Männer bis 68 Jahre, wenn sie neu in Pension gehen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Leute zum Weiterarbeiten ohne Pensionsbezug zu motivieren. Hierfür sieht das neue Pensionsmodell als Anreiz vor, dass Pensionsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber halbiert werden, wenn man bis zu drei Jahre über das Pensionsalter hinaus im Beruf bleibt.

TIPP: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, neben der Pension einen Job zu beginnen, informieren Sie sich vorher bei der Arbeiterkammer, welche Konsequenzen auf Sie zukommen könnten! Denn jeder Fall ist individuell!

Stand: März 2016

Quelle: www.arbeiterkammer.at

Veröffentlicht am: 9. Apr. 2015

39 Kommentare zu “„Dazuverdienen“ in der Pension”

  1. SabineKammermeier sagt:

    Gute Zusammenfassung. Ich bin vor 2 Jahren in Pension gegangen und wollte mir jetzt als Verkäuferin in Teilzeit noch etwas dazuverdienen. Sieht so aus als würde ich doch mit einer Steuer-Nachzahlung rechnen müssen! Ich werd mir das von der Arbeiterkammer ausrechnen lassen…Danke für den Hinweis!

  2. Maria sagt:

    Habe soeben den Artikel wegen dem Zuverdienst gelesen und meine, dass es nicht sinnvoll ist, arbeiten zu gehen, wel man dann doch mehr Steuern zahlen muss!

  3. Josef kaufmann sagt:

    ch bin ÖBB Bea.i.R. beziehe die Pension,und möchte mir etwas dazu verdienen.Wie hoch darf mein Zusatzverdienst sein,ohne daß ich eine steuerliche Nachzahlung befürchten muss.

  4. SeniorenNetz sagt:

    Lieber Herr Kaufmann!
    Ob Sie Steuern nachzahlen müssten, hängt von der Höhe Ihrer Pension ab. Wenn Sie weniger als € 12.000 (ohne SZ) im Jahr verdienen, haben Sie keine steuerliche Nachzahlung zu befürchten. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich bei der Arbeiterkammer einen Termin geben lassen, damit Sie genau die richtigen, auf Ihren Fall zutreffenden Informationen erhalten! Liebe Grüße, das SeniorenNetz-Team

  5. Gottfried S sagt:

    Ich bin ja gespannt wann sie diese Verschlechterung auf alle Pensionisten ausweiten und nicht mehr nur auf die neuen…

  6. Brigitte Kaufmann sagt:

    Guten Tag! Aufgrund prekärer Jobsituation kann ich für meine Pension (ab 2019) nur etwa € 300/Monat erwarten. Ich habe seit meinem 16.Lebensjahr immer angemeldet gearbeitet aber fast immer nur in Teilzeit.
    Kann ich eine Ausgleichszulage erwarten, in welcher Höhe und darf ich in der Pension noch etwas dazu verdienen und wenn ja, wie viel?
    Herzlichen Dank für Ihre Information

    1. SeniorenNetz sagt:

      Sehr geehrte Frau Kaufmann!
      Vielen Dank für Ihre Anfrage.
      Zur Ausgleichszulage ist zu sagen, dass sich diese nach dem Gesamteinkommen eines Haushaltes richtet; das heißt, es ist relevant, ob Sie alleine wohnen oder nicht. Die Höhe der Ausgleichszulage ist somit von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch hinsichtlich des Zuverdienstes in der Pension gilt Ähnliches. Hier ist die Höhe und Art Ihrer Pension ausschlaggebend.
      Da jede Lebenssituation unterschiedlich ist, ist es sinnvoll, sich in einem persönlichen Gespräch zu informieren. Die Arbeiterkammer und auch z. B. das SeniorenNetz (kostenloses Erstgespräch nach Anmeldung) stehen für solche Gespräche zur Verfügung.
      Viele Grüße vom SeniorenNetz-Team

  7. Herr E. sagt:

    Guten Tag,
    ich bin Pensionist, und könnte im Sommer als Wanderführer arbeiten. Ich müßte als Kleinunternehmer arbeiten.
    Wird dadurch meine Pension gekürzt ?
    Muß ich das melden?
    Kann mir jemand Auskunft geben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Herr E.

    1. SeniorenNetz sagt:

      Lieber Herr E.!
      Es sind hier noch einige Fragen offen. Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, damit wir Ihre Situation besprechen können. Viele Grüße vom SeniorenNetz-Team

  8. Brigitte Nemetz sagt:

    Guten Tag ! ich bin seit 2/1/2 in Pension ! nun könnte ich ca.8Wochen als Weihnachtsaushilfe arbeiten ! hat dies eine Auswirkung auf meine Pension ?

  9. SeniorenNetz sagt:

    Sehr geehrte Frau Nemetz! Danke für Ihre Anfrage; wir werden gerne per Mail oder Telefon näher auf Ihre Situation eingehen. Liebe Grüße vom SeniorenNetz-Team

  10. Margit Jellitsch sagt:

    Bin in Berufsunfähigkeitpension und möchte gerne meinen kl Enkel betreuen und etwas Dazuverdienen. 10€ die Stunde. Diplom schon gemacht. Muss ich das in der Arbeitnehmerveranlagung bei mir angeben. Monatlich sicher nicht mehr als 300€.

    1. SeniorenNetz sagt:

      Sehr geehrte Frau Jellitsch,

      Danke für Ihre Anfrage. Wir hoffen, die Informationen, die wir Ihnen bereits zukommen haben lassen, waren hilfreich. Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen wieder kontaktieren.

      Viele Grüße vom SeniorenNetz-Team

  11. Müller Hannelore sagt:

    Guten Tag !
    Ich komme ab dem 1.Juli dieses Jahres in die AltersPension und bin alleinstehend,mit geringfügiger Arbeitszeit wird mein Arbeitgeber nicht mitspielen das sind grad ca. 31 Stunden im Monat,bei halbtägiger Arbeit zur Pension würde sich wahrscheinlich das Finanzamt freuen.
    Meine Pension ist ca. 1340,00 Euro aber bei einer Miete von 750 euro ist es zum leben zu wenig und zum sterben zuviel.
    Pensionaufschub naja ….nur wenns nicht anders geht
    mit freundlichen Grüßen
    Hannelore

  12. Walter Kutzer sagt:

    Ich Walter bin 74 Jahre alt und meine Frau Eva 69 Jahre alt:
    Meine Frage wäre; wie viel darf ich und meine Frau monatlich zur Pension steuerfrei dazu verdienen. Wo muß man dies anmelden? ( Finanzamt, oder Wirtschaftskammer )

  13. SeniorenNetz sagt:

    Sehr geehrter Herr Kutzler!
    Gerne werden wir Ihnen zu Ihrer Frage Informationen zukommen lassen. Wir hoffen sehr, Ihnen damit weiterhelfen zu können.
    Viele Grüße vom SeniorenNetz-Team

  14. Walter Kutzer sagt:

    Walter und Eva Kutzer – oben Nr: 12
    Ich bitte um ausführliche Antwort . ? Ab 65 Jahren – Dazuverdienen Pro Berson pro Monat Danke für alles.

    1. SeniorenNetz sagt:

      Sehr geehrter Herr Kutzer!
      Sie müssten bereits zwei Antworten vom SeniorenNetz per E-Mail erhalten haben.
      Viele Grüße vom SeniorenNetz Team

  15. susanne mitterbauer sagt:

    Bitte um Aufklärung:
    Pension: eigene und witwen
    zuverdienst unter 1000 euro/jahr
    muss ich steuern zahlen?

    1. SeniorenNetz sagt:

      Liebe Frau Mitterbauer,
      wir haben Ihnen eine kurze Überblicksinformation zukommen lassen.
      Wenn Sie sich über Möglichkeiten zur Absicherung im Alter informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
      Liebe Grüße vom SeniorenNetz-Team

  16. Karl sagt:

    Bin als Nachtschicht Schwerarbeiter 2015 in Pension. Möchte nun mein Haus privat vermieten.
    Meines Wissens wird vom Finanzamt das Gesamte Einkommen Pension + Mieteeinnahme zusammen gerechnet und versteuert?
    Wie ist das mit den Sozialversicherungsabgaben?

    1. SeniorenNetz sagt:

      Lieber Herr Karl,
      eine detaillierte Auskunft wegen des Zuverdienstes in der Pension inkl. der daraus resultierenden Konsequenzen erhalten Sie beim für Sie zuständigen Finanzamt oder direkt bei der Pensionsversicherungsanstalt. Auch die Experten der Arbeiterkammer können Ihnen weiterhelfen. Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen eine verbindliche Rechtsauskunft – zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation – zu geben. Der Beitrag oben soll lediglich als allgemeine Information dienen.
      Beste Grüße vom SeniorenNetz-Team

  17. Karl Glössl sagt:

    guten Morgen, ich bin seit 1. Mai 2015 in Pension, ich bin 68 Jahre, ich habe 2280,50 Pension.
    wieviel darf ich dazu verdienen ohne das ich mehr Steuer zahlen muss.
    MfG.
    Karl G.

    1. SeniorenNetz sagt:

      Sehr geehrter Herr Glössl,
      Generell gilt, dass die Pension immer gemeinsam mit dem Zuverdienst zu versteuern ist.
      Für eine detaillierte Auskunft bezüglich Zuverdienstes in der Pension und der daraus resultierenden steuerrechtlichen Konsequenzen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.
      Alles Gute und viele Grüße
      das SeniorenNetz-Team

  18. Karl Weinberger sagt:

    Guten Tag, ich bin im 66. Lebensjahr und seit 1.9.2018 in Pension. Jetzt könnte ich mir etwas dazuverdienen. Ist ein freier Dienstvertrag oder ein Angestelltenverhältnis die bessere Form bzgl. Steuer und Sozialversicherung.
    MfG Karl

    1. SeniorenNetz sagt:

      Sehr geehrter Herr Weinberger,

      prinzipiell ist jeglicher Zuverdienst zur Pension dem Finanzamt zu melden. Die Höhe der zu zahlenden Beträge für Finanzamt und Sozialversicherung hängt auch mit der Höhe und Art Ihrer Pension zusammen. Am besten, Sie wenden sich direkt an diese Stellen, um eine auf Ihre Situation angepasste Information zu erhalten. Die Experten der Arbeiterkammer können Ihnen auch weiterhelfen, was die Unterschiede bei den Dienstverträgen betrifft. Viel Freude bei Ihrer Tätigkeit und Gesundheit wünscht das Team des SeniorenNetzes!

  19. stefan Doppler sagt:

    würde gerne geringfügig in Besuchsdienst,wie Hund Gassi Oder Leute umherfahren einkaufen ect.

  20. Joachim Dudschig sagt:

    Ich habe von 2014-2019 geringfügig 424,00€ gearbeitet.Meine Pension beträgt 1300,00€.Jetzt bekam ich eine Steuernachforderung von 3560,64€.Ich kann nur jeden raten seine Pension zu geniesen ,und nicht für das Finanzamt zu arbeiten.Als Minister kannst du mehrere Jobs haben,ohne das jemand nach der Steuer fragt.So sind die Ungerechtigkeiten in diesem Lande.Das ist meine Meinung zu diesen Thema.

  21. Katja Bayer sagt:

    1. Sie hätten sich vorher informieren müssen, ob ein Zuverdienst steuerliche Konsequenzen hat. Jedes Einkommen ist zu versteuern, wird alles zusammen gerechnet und mit dem entsprechenden Satz besteuert.
    2. Wenn jemand mehrere Jobs hat, sei er nun Minister oder Straßenkehrer, wird ebenfalls alles versteuert. Sobald man eine angemeldete Beschäftigung ausübt, ist man bei Sozialversicherung und Finanzamt registriert. Ihr Vorwurf der Ungerechtigkeit ist also völliger Quatsch.

  22. Beate Burger sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin seit Jahresbeginn in Alterspension. Bekomm rund 1880,– brutto Pension. Zahle davon 220,– Lohnsteuer. Wie sieht es dann aus wenn ich geringfügig berufstätig sein möchte. Müsste ich dann beim Steuerausgleich mit einer Nachzahlung rechnen bzw. Ab welchem Nebenverdienst wäre dies das der Fall.
    Dankeschön für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen
    Beate Burger

  23. Reinhard Schmid sagt:

    Guten Tag!
    Auf der oesterreich.gv.at-Seite lese ich:

    Zuverdienst zur Alterspension

    Neben einer Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht.

    Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro pro Monat (Wert 2020) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist seit 1. Jänner 2005 einen besonderen Höherversicherungsbetrag.

    Können Sie mir bitte erklären, was damit gemeint ist? Bekommt man dann MEHR Pension?

    Vielen Dank!
    R. Schmid

  24. Hannelore sagt:

    Guten Tag!
    Ich bin 79 Jahre Alt und bekomme ca 970,- Pension habe seit kurzem Mieteinnahmen von 300,- Brutto monatlich. Können sie mir sagen ob ich diese versteuern muss. Vielen Dank!

  25. Johann Mall sagt:

    Muss ich noch Steuern zahlen ich bin 65 Jahre alt und verdiene Geringfügig zur Pension ÖBB dazu

  26. Karl Würkner sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich werde nächstes Jahr 65 Jahre alt und habe dann 582 Versicherungsmonate angespart.
    Kann ich meine Alterspension beziehen ohne mein Dienstverhältnis zu beenden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Karl WÜrkner

  27. Ida Winkler sagt:

    Guten Tag!Ich bin in Alterspension beziehe Witwenpension zusammen 1400Netto möchte jetzt noch geringfügig arbeiten mit wieviel Steuer Nachzahlung im nächsten Jahr muss ich rechnen. Vielen herzlichen Dank

  28. Christl Fabach sagt:

    Bin in Pension und könnte etwas dazuverdienen. Nicht jeden Monat sondern unregelmäßig. Wie wird das berechnet. Aufs ganze Jahr aufgeteilt oder nicht . Wieviel Prozent muss ich Steuern rechnen ?
    Danke für eine Anwort

  29. Ilona Nyaradi sagt:

    Guten Tag. Ich werde bald in Pension gehen und möchte gerne neben als Angestellte 20 Stunde arbeiten . Mein Pension wird ca 1400-1500 netto sein . Als Angestellte werde ich ca netto 1000 Euro verdinen. Wie ist mit Steuer bei mir? Meine Arbeitgeber zahlt Sozialversicherung ich muss Steuer selber zahlen.

  30. Peter Rebhan sagt:

    Wertes Team,
    Muss ich noch Steuern zahlen ?
    Ich bin 63 Jahre alt und verdiene geringfügig zu meiner ÖBB Pension dazu
    Was muss ich beim Finanzamt melden ?

    Freue mich auf Ihre Antwort
    Mfg Peter Rebhan

  31. Ernst Walter sagt:

    Ich gehe mit 1. November 2023 altersbedingt in Pension (65 Jahre) und soll dann als freier Mitarbeiter noch einige Projekte abschließen.
    Ich gehe davon aus, dass ich auf jeden Fall eine Einkommesteuererklärung so wie bei meinen bisherigen nebenberuflichen Tätigkeiten abgeben muss.
    Gibt es dadurch auch Abschläge von der Pension? Wenn ja, wie sieht das konkret aus?

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