Welche Ausmaße ein kleiner Einkauf annehmen kann…

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Frau Preininger berichtet…

In diesem Fall wurden wir von einer Erwachsenenvertreterin kontaktiert. Sie  hat einen Schützling, der im Pflegeheim wohnt und kein Geld hat. Das Pflegeheim ist nun an sie herangetreten, sie solle Bekleidung für ihren Schützling einkaufen. Die Erwachsenenvertreterin erzählte mir, dass sie nicht wisse, was sie machen solle; sie habe auch nicht so viel Geld, dass sie ihrem Schützling die Kleidung schenken könne – es sei ja auch kein Verwandter von ihr!

Ich konnte die Erwachsenenvertreterin sofort beruhigen und ihr erklären, dass man bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag für die Kostenübernahme der Bekleidung stellen kann und dies auch oftmals (aus meiner Erfahrung heraus) genehmigt wird. Gerne nahm sie unser Angebot, sie in der Sache zu unterstützen, an.

Als ersten Schritt ersuchten wir das Pflegeheim um schriftliche Bekanntgabe der gewünschten Bekleidung und auch der richtigen Größe. Die Liste kam umgehend vom Pflegeheim mittels Fax in unser Büro. Dann haben wir bei einem großen Kaufhaus in Graz mit der Bekleidungsliste einen Kostenvoranschlag eingeholt. Das heißt wir sind hingefahren, haben das entsprechende Gewand laut der Liste ausgesucht, dann wurden die Kosten berechnet und uns schriftlich mitgegeben; das Gewand blieb in Verwahrung im Geschäft.

Danach brachten wir für die Erwachsenenvertreterin den Antrag zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei der zuständigen Behörde ein und er wurde genehmigt! Auch die Erwachsenenvertreterin war angenehm überrascht, zumal sie noch nie in so einer Situation war. In weiterer Folge teilten wir dem Pflegeheim schriftlich mit, dass die Bekleidung für den Schützling im Geschäft abholbereit sei.

Mit großer Verwunderung musste wir ein paar Tage später feststellen, dass jemand vom Pflegeheim offensichtlich ein paar Mal im Geschäft war, jedoch die Bekleidung nicht dort war!? Wir kontaktierten die Erwachsenenvertreterin wegen dieser Situation, wobei mir diese mitteilte, dass sie derzeit krank sei und wir doch bitte die Bekleidung abholen und dem Pflegeheim zustellen sollen. Selbstverständlich machten wir dies gerne.

Es kam jedoch noch zu einem weiteren Zwischenfall: im Geschäft erklärte man mir – auf meine Frage, wieso die Bekleidung für das Pflegeheim nicht abholbereit war – dass ja gar niemand gekommen sei um die Bekleidung zu holen! So fuhr ich etwas zornig ins Pflegeheim und übergab einer Pflegerin die neue Bekleidung. Und dann, welch eine Überraschung, stellte sich heraus, dass wohl wieder einmal die falsche Größe angegeben worden war! Die Bekleidung war dem Schützling zu groß. Laut der Liste, die uns das Pflegeheim gefaxt hatte, stimmte die gekaufte Größe allerdings!

Somit zog ich unverrichteter Dinge wieder von dannen und rief beim Eintreffen im Büro sofort die Erwachsenenvertreterin an. Ich teilte ihr mit, dass ich die Bekleidung abgeholt und zugestellt habe, jedoch das Pflegeheim offensichtlich eine falsche Größe angegeben hatte. Natürlich musste die gesamte Kleidung umgetauscht werden.

Ich empfahl der Erwachsenenvertreterin, ihren Klienten in ein anderes Pflegeheim zu verlegen, welches dann auch über die Kleidergröße ihrer Patienten Bescheid weiß! Wenn ein Pflegeheim nicht einmal die Bekleidungsgröße ihrer Patienten weiß, dann kann man nur hoffen, dass dort bekannt ist, welcher Patient welche Medikamente bekommen soll…

Veröffentlicht am: 3. Jan. 2019

2 Kommentare zu “Welche Ausmaße ein kleiner Einkauf annehmen kann…”

  1. Sylvia K. sagt:

    Bravo!!! Sie haben den Zahn der Zeit getroffen, mehr brauch ich dazu nicht sagen…

  2. Peter Maier sagt:

    Das wird sich in Zukunft noch häufen, das es bald gar kein Geld mehr geben wird……..

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